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Unterhalt- Unterhaltszahlung in der Ehe

So wird der Unterhalt in der Ehe geregelt:


Im Gesetz ist verankert, dass beide Ehepartner verpflichtet sind, für die  Deckung der gemeinschaftlichen Lebensverhältnisse  aufzukommen. Sind beide Partner berufstätig und beziehen annähernd das gleiche Einkommen, so hat keiner der beiden Unterhaltsanspruch.
Verdient jedoch ein Partner wesentlich mehr als der andere, so ist dieser verpflichtet, einen Teil seines Einkommens an den anderen abzugeben, damit der gemeinsame Lebensstandart gewährleistet ist.

Das Gesetz kennt auch die Führung des Haushaltes als vollwertigen Beitrag zur ehelichen Lebensführung an. Wenn also nur ein Partner berufstätig ist, dann hat der Partner, der den Haushalt führt gesetzlichen Anspruch auf angemessenen Unterhalt in der Ehe.  




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